häufig gestellte fragen

Allgemeines

Wie kann ich die Hausverwaltung erreichen?

Sie können uns über die Nachrichtenfunktion der teamneunzehn App erreichen. Natürlich können Sie für Ihre Anliegen auch gerne die allgemeine E-Mail Adresse hausverwaltung@teamneunzehn.at verwenden.

Telefonisch erreichen Sie uns während der Öffnungszeiten Montag-Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 810 22 30.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns für Notfälle unter der eingerichteten Notfallnummer +43 676 852 243 521.

Ich möchte teamneunzehn als Hausverwaltung beauftragen. Wie gehe ich vor?

Gerne übermitteln wir Ihnen ein auf Ihre Wünsche und die Bedürfnisse Ihrer Liegenschaft abgestimmtes Angebot. Bitte verwenden Sie diesbezüglich die Nachrichtenfunktion in der teamneunzehn App oder senden Sie ein E-Mail an hausverwaltung@teamneunzehn.at. Die zuständigen Mitarbeiter unserer Akquise werden sich schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie kann ich bei der Hausverwaltung einen Bankeinzug einrichten oder stornieren?

Eine Einzugsermächtigung hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Zahlungen nicht anweisen müssen und somit auch alle Beiträge pünktlich bei uns einlangen. Wir versenden daher an alle neuen Mieter oder Eigentümer ein SEPA-Formular. Sollten Sie keines erhalten haben oder ein Neues benötigen, können Sie dies von unserer Homepage herunterladen (https://www.teamneunzehn.at/downloads-faq/), ausfüllen und uns über die Nachrichtenfunktion der teamneunzehn App oder per E-Mail übermitteln.

Die Stornierung einer bereits erteilten Einzugsermächtigung ersuchen wir Sie schriftlich per E-Mail an hausverwaltung@teamneunzehn.at bekanntzugeben.

Wie gebe ich eine Namensänderung bekannt und welche Unterlagen werden von der Hausverwaltung benötigt?

Gewisse Lebensumstände können eine Namensänderung auslösen, welche der Hausverwaltung zu melden ist. Um Ihren Namen bei uns zu korrigieren, können Sie uns über die Nachrichtenfunktion der teamneunzehn App kontaktieren, Sie finden auch ein Formular zur Änderung der Stammdaten auf unserer Homepage (https://www.teamneunzehn.at/downloads-faq/).

Wir benötigen für die Durchführung der Änderung einen Nachweis – bitte senden Sie uns direkt die entsprechenden Dokumente wie Heirats- oder Scheidungsurkunde als Anhang mit.

Was ist zu tun, wenn sich meine Kontaktdaten ändern?

Um Ihre Kontaktdaten wie E-Mail Adresse oder Telefonnummer bei uns zu ändern, können Sie uns über die Nachrichtenfunktion in der teamneunzehn App kontaktieren (oder über die anderen oben genannten Kontaktdaten – siehe „Wie kann ich die Hausverwaltung erreichen?“).

Sollten gewisse Kontaktdaten in Ihrem Profil in der App nicht hinterlegt sein, können Sie diese unter „Mein Profil“ im Register „Kontaktdaten“ hinzufügen.

Muss ich eine Haushaltsversicherung abschließen?

Wir empfehlen den Abschluss einer Haushaltsversicherung eindringlich. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden in und am Gebäude (durch Leitungswasser, Feuer, etc.). Schäden an Ihrem Inventar werden durch die Gebäudeversicherung nicht gedeckt.

Angebote können Sie gerne bei unserem Partner TFC Smart Fincare GmbH unter office@fincare.at oder unter 0676-970 66 60 einholen.

Wie kann ich Schlüssel nachbestellen? Wie fertige ich zusätzliche Schlüssel an bzw. wie ist bei Verlust oder Beschädigung vorzugehen?

Gehört der Schlüssel zu einem gesperrten Schließsystem, ist die Vorlage der Sicherheitskarte oder eine Bestätigung der Hausverwaltung notwendig, um ein Duplikat des Schlüssels vom Schlosser zu erhalten.

Die Vollmacht zur Nachbestellung eines gesperrten Schließsystems erhalten Sie nach Erstellung einer Servicemeldung über die teamneunzehn App oder nach Übermittlung des Formulars „Schlüsselbestellung“ auf unserer Homepage (https://www.teamneunzehn.at/downloads-faq/).

Die Kosten für die Nachbestellung hat der Mieter/Eigentümer zu tragen, sind jedoch bei Rückstellung des Objekts auch alle nachbestellten Schlüssel ohne Kostenersatz an die Hausverwaltung zu retournieren.

Wie kann ich einen Schaden oder ein Anliegen melden?

Sie können Schäden und sonstige Anliegen gerne in der teamneunzehn App unter der Ruprik „Servicemeldungen“ bekanntgeben. Natürlich können Sie für Ihre Anliegen auch gerne die Nachrichtenfunktion der App oder die allgemeine E-Mail Adresse hausverwaltung@teamneunzehn.at verwenden.

Wir kümmern uns schnellst möglich um die Schadensbehebung bzw. Ihr übermitteltes Anliegen.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns für Notfälle unter der eingerichteten Notfallnummer +43 676 852 243 521.

Was mache ich bei einem Wasserschaden?

Sollte ein Wasserschaden auftreten, ersuchen wir um umgehende Kontaktaufnahme. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme über die Rubrik „Servicemeldungen“ in der teamneunzehn App – hier werden Sie Schritt für Schritt ersucht alle für uns relevanten Informationen inklusive Schadensfotos einzugeben. Nur mit allen notwendigen Informationen können wir richtig und schnell reagieren und alle notwendigen Maßnahmen einleiten.

Im Falle eines Leitungswassergebrechens ersuchen wir um umgehende Schließung des Hauptwasserhahns, um die Folgeschäden zu minimieren. Ebenso sind feuchte oder nasse Stellen bestmöglich zu trocknen und sind diese von Mobiliar freizustellen.

Mein Abfluss ist verstopft. Was muss ich tun?

Es ist darauf zu achten, dass alle Abflüsse frei von jeglichen Verschmutzungen wie Essensresten, Haaren, etc. gehalten werden. Sollte eine Abflussverstopfung aufgetreten sein, ersuchen wir Sie den Siphon zu reinigen und von Verunreinigungen zu befreien. Sollte dies die Verstopfung nicht gelöst haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung, welche eine Fachfirma mit der Behebung dieser Verstopfung beauftragt.

Wenn die Verstopfung eindeutig aufgrund von Verschmutzungen des Abflusses durch den Nutzer eingetreten ist, muss dieser die Kosten für die Behebung tragen. Ist die Verstopfung nicht auf Fehlverhalten des Nutzers zurückzuführen, so entstehen für diesen keine Kosten.

Was mache ich bei einem Stromausfall?

Aktivieren Sie die Taschenlampenfunktion auf Ihrem Smartphone oder organisieren Sie eine sonstige Lichtquelle. Prüfen Sie den Sicherungskasten im oder vor dem Objekt und kontrollieren Sie, ob alle Sicherungen nach oben geklappt sind. Sollte eine Sicherung gefallen sein, versuchen Sie diese vorsichtig wieder nach oben zu schieben und somit zu aktivieren. Wenn sich die Sicherung nicht wieder aktivieren lässt, versuchen Sie nach und nach alle elektronischen Geräte von den Steckdosen auszustecken. In den meisten Fällen verursacht ein defektes elektronisches Gerät den Stromausfall und sollte durch Ausstecken dieses Geräts die Stromzufuhr wiederhergestellt werden können.

Wenn der Strom trotz Durchführung der oben genannten Maßnahmen nicht wieder eingeschalten werden kann, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung.

Wie oft muss ich meine Therme warten lassen?

Gasthermen müssen einmal jährlich vor der Heizungsperiode von einem konzessionierten Installateurbetrieb gewartet werden. Die Wartungsnachweise müssen der Hausverwaltung spätestens bei Rückstellung des Objekts vorgelegt werden.

Meine Nachbarn halten sich nicht an die Ruhezeiten. Was kann ich tun?

Es liegt natürlich in unserem Interesse, dass alle Bewohner einer Liegenschaft Rücksicht aufeinander nehmen. Sollte ein Nachbar die Ruhezeiten nicht einhalten, sind wir gerne bereit den Verursacher zu kontaktieren und um Rücksichtnahme zu bitten. Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass die Hausverwaltung in Nachbarschaftsangelegenheiten lediglich die Rolle eines Vermittlers einnehmen kann. Wenn auch ein persönliches Gespräch mit dem Nachbar nicht zur Besserung führt, wenden Sie sich bitte bei andauernder Lärmbelästigung an die Exekutive.

Darf ich Gegenstände wie mein Fahrrad oder den Kinderwagen auf allgemeinen Teilen des Hauses (wie Stiegenhaus, Keller, etc.) abstellen?

Aus feuerpolizeilichen Richtlinien ist es strengstens untersagt Gegenstände in den allgemeinen Bereichen der Liegenschaft abzustellen oder zu lagern. Alle Fluchtwege (dies beinhaltet alle Gänge, das Stiegenhaus und sonstige Flächen) sind stets frei von Gegenständen zu halten. Dies gilt auch für Schuhe, Möbel, Pflanzen, etc.

Bitte nutzen Sie für das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwägen, etc. die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel den Fahrradabstellraum, den Kinderwagenabstellraum bzw. Ihr Kellerabteil.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Wir ersuchen Sie diesbezüglich Ihren Mietvertrag zu überprüfen, ob dieser eine entsprechende Regelung enthält. Die Haltung von Kleintieren, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht, wie beispielsweise Hamster oder ähnliches, ist in den meisten Fällen erlaubt, wenn eine Genehmigung vorliegt.

Wie erhalte ich einen Meldezettel zur Ummeldung meines Wohnsitzes?

Sie sind verpflichtet Ihren Hauptwohnsitz innerhalb von 3 Tagen nach dem Umzug dem Meldeamt/der Gemeinde bekanntzugeben. Um den Wohnsitz des Hauptmieters ummelden zu können, benötigen Sie einen Meldezettel, welcher von der Hausverwaltung unterzeichnet ist. Das Formular des Meldezettels können Sie gerne auf unserer Homepage unter der Rubrik „Downloads & FAQ“ herunterladen (https://www.teamneunzehn.at/downloads-faq/). Das von Ihnen vorausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns gerne über die Nachrichtenfunktion der teamneunzehn App oder per E-Mail zukommen lassen. Wir werden dieses prüfen, unterzeichnen und an Sie per Post übermitteln. Gerne kann das ausgefüllte Formular auch gleich bei Übergabe mitgenommen und beidseitig unterzeichnet werden.

Was mache ich, wenn ich meine Wohnung länger als drei Tage verlasse?

Wenn Sie länger als 72 Stunden abwesend sind, sind Sie verpflichtet den Hauptwasserhahn Ihres Objekts zu schließen. Erfolgt dies nicht, kann die Versicherung im Schadensfall die Vergütung verweigern.

Was versteht man unter Wartungsfugen?

Wir empfehlen die Verfugungen im Nassbereich regelmäßig, aber zumindest einmal jährlich zu prüfen und zu erneuern. Wiederholte Feuchtigkeitsbelastung, Wärme und Verschmutzungen führen zur Bildung von Schimmelpilz an den Fugen. Für nähere Informationen empfehlen wir die Durchsicht der ÖNORM B2207.

Wie oft muss ich meine Lüftungsfilter in den Sanitärräumen reinigen/austauschen?

Wir empfehlen die Lüftungsfilter in den Nassräumen regelmäßig selbstständig gemäß den Herstellerempfehlungen zu reinigen und den Motor von Staub und Schmutz zu befreien. Mindestens einmal pro Jahr sollte der Filter getauscht bzw. erneuert werden.

Bin ich für die Pflege von vorhandenen Balkonen, Terrassen oder Gärten zuständig?

Wenn die Freifläche zur ausschließlichen Nutzung des Bestandnehmers dient, ist dieser für die Reinhaltung und Pflege der Freiflächen verantwortlich. Dies beinhaltet die Entfernung von Moos, Unkraut, Laub und den regelmäßigen Grünschnitt auf alleinige Kosten des Nutzers. Bitte achten Sie immer darauf, dass keine losen Gegenstände herabfallen können und bei Vorhandensein eines Wasseranschlusses diesen vor Wintereinbruch zu entleeren. Das Anbringen von Blumenkästen auf Fensterbänken ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Des Weiteren ist jedenfalls bei der Gestaltung der Freifläche auf das äußere Erscheinungsbild der Liegenschaft zu achten und darf dieses nicht beeinträchtigt werden.

MRG

Welche Unterlagen sind bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vorzulegen?

Bitte nehmen Sie zur Unterzeichnung des Mietvertrages immer einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wir sind verpflichtet Ihre Identität zu überprüfen.

Alle anderen persönlichen Unterlagen werden meistens bereits dem Mietanbot beigelegt und vorab geprüft.

Wie kann ich mein Mietobjekt aufkündigen?

Eine Kündigung des Mieters muss schriftlich erfolgen. Alle Hauptmieter müssen das Kündigungsschreiben eigenhändig unterfertigen. Ein reiner E-Mail Text kann somit leider nicht akzeptiert werden.

Gerne können Sie die Vorlage „Kündigung Wohnung“ auf unserer Homepage (https://www.teamneunzehn.at/downloads-faq/) verwenden. Dieses ausgefüllte und unterzeichnetes Kündigungsschreiben können Sie in der teamneunzehn App bei „Servicemeldungen“ hochladen oder uns per E-Mail an hausverwaltung@teamneunzehn.at übermitteln.

Jedenfalls sind die Kündigungsfristen und -termine zu beachten.

Kann eine andere Person als der Mieter das Mietobjekt zurückstellen bzw übernehmen?

Gerne können Sie sich bei der Übergabe oder Rücknahme von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt jedoch eine vom Hauptmieter ausgestellte und unterschriebene Vollmacht, welche zum Termin mitgebracht werden mus

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind vom Vermieter aufgewendete Kosten zur Bewirtschaftung der Liegenschaft. Hierunter fallen beispielsweise die Gebäudeversicherung, die Kosten für Wasser und Abwasser und die Hausreinigung. Eine genaue Aufzählung der Betriebskosten finden Sie in den §§ 21-24 des Mietrechtsgesetzes (darüber hinaus können im Teilanwendungs- und Vollausnahmebereich des MRG weitere Kosten vereinbart werden).

Was versteht man unter Instandhaltungspflicht des Mieters?

Gemäß § 8 Abs 1 des Mietrechtsgesetzes ist der Mieter verpflichtet den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, so instand zu halten, dass dem Vermieter und anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst.

Dies bedeutet, dass der Mieter die nachstehend beispielhaft genannten Arbeiten auf seine Kosten durchführen muss: Wartung von Gasthermen und Boilern, Reinigung von Syphonen, Entkalkung von Armaturen, Erneuerung der Silikonfugen, entlüften von Heizkörpern, Reinigung/Erneuerung der Lüftungsfilter, etc.

Wir weisen darauf hin, dass diese Aufzählung beispielhaft ist und keinesfalls abschließend.

Darf ich ohne Genehmigung wesentliche Änderungen in der Wohnung durchführen?

Wesentliche Änderungen des Mietobjekts dürfen nur nach schriftlicher Freigabe vom Vermieter bzw der Hausverwaltung vorgenommen werden. Sollten Sie Änderungen durchführen wollen, kontaktieren Sie uns bitte vorab.

Wie erfolgt die Übergabe/-Rücknahme?

Die Wohnungsübergaben und -rücknahmen werden vor Ort im Objekt durchgeführt. Ein/e Mitarbeiter/In unserer Hausverwaltung wird mit dem Hauptmieter/der Hauptmieterin oder einer bevollmächtigten Person den Termin durchführen. Das Objekt wird gemeinsam begangen und mittels Tablet der Zustand und das Inventar festgehalten. Zählerstände werden gemeinsam abgelesen, dokumentiert sowie alle Schlüssel übergeben. Im Anschluss an den Termin erhält der Mieter das vor Ort angefertigte Protokoll. Alle Ummeldungen sind im Anschluss sofort durchzuführen.

Wer erledigt die Ummeldung von Strom und Gas bzw Fernwärme?

Alle Zähler inklusive den aktuellen Zählerständen werden bei der gemeinsamen Übergabe oder Rücknahme vor Ort abgelesen und dokumentiert. Die Ummeldung wird anschließend von der Hausverwaltung durchgeführt.

Was muss ich vor der Wohnungsrückgabe beachten?

Nach Übermittlung des Kündigungsschreibens erhalten Sie eine detaillierte Kündigungsbestätigung mit allen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Rückstellung des Mietobjekts. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie uns gerne über die teamneunzehn App, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Wann erhalte ich nach Rückgabe der Wohnung meine Kaution zurück?

Die hinterlegte Kaution wird nach dem Rücknahmetermin auf ein von Ihnen bekanntgegebenes Konto retourniert. Die Bearbeitung der Kautionsabrechnung und Rücküberweisung dauert in der Regel 21 Tage an. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Mietobjekt ordnungsgemäß zurückgestellt wurde und es zu keinen Kautionsabzügen kommt.

Wenn eine Bankgarantie hinterlegt wurde, wird diese direkt an die zuständige Bank übermittelt.

WEG

Wozu wird die Rücklage gebildet?

Die Rücklage gem. § 21 Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) ist für die Deckung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu verwenden. Die Bildung einer angemessenen Rücklage ist verpflichtend.

In welchen Intervallen finden die Eigentümerversammlungen statt?

Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) ist eine Versammlung alle zwei Jahre vorgesehen. Es können jedoch auch individuelle Intervalle im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart worden sein.

Die Einladungen zur Wohnungseigentumsversammlung erhalten Sie von uns rechtzeitig vorab.

Wo finden die Eigentümerversammlungen statt?

Eigentümerversammlungen können in den Räumlichkeiten von teamneunzehn stattfinden. Hierzu stehen moderne, klimatisierte Büroräumlichkeiten und Präsentationsequipment zur Verfügung. Die Nutzung unserer Räumlichkeiten ist für die Eigentümergemeinschaft kostenfrei.

Auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft bzw. aus Kapazitätsgründen (bei sehr großen Gemeinschaften), organisieren wir die Versammlung in anderen Veranstaltungsräumlichkeiten.

Was ist eine Jahresvorausschau?

Die Vorausschau ist von der Hausverwaltung verpflichtend bis zum Ende des laufenden Jahres zu übermitteln. Die Jahresvorausschau enthält die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten sowie die hierfür erforderlichen Beiträge zur Rücklage. Ebenso enthält sie die vorhersehbaren Aufwendungen und Bewirtschaftungskosten für das kommende Jahr.

Was ist ein Nutzwertgutachten?

Ein Nutzwertgutachten wird von einem Sachverständigen/Ziviltechniker zur Ermittlung der Nutzwerte des Wohnungseigentumsobjekts erstellt. Das Gutachten regelt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Wohnungseigentümer zum gesamten Anteil der Liegenschaft.

Was versteht man unter Beschlussfassung?

Ein Beschluss dient zur Willensbildung der Eigentümergemeinschaft. Beschlussfassungen erfolgen entweder bei der Eigentümerversammlung oder mittels Umlaufverfahren per Post oder E-Mail.

Kann ein Wohnungseigentümer bei einer Wohnungseigentümerversammlung vertreten werden?

Wenn Sie unglücklicherweise am Tag der Wohnungseigentümerversammlung verhindert sind, können Sie sich gerne von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Wir ersuchen Sie jedoch dieser Person eine Vollmacht auszustellen, welche uns bei der Versammlung übergeben wird.

Was benötigt die Hausverwaltung bei einem Eigentümerwechsel?

Wir benötigen zur Änderung des Eigentümers/der Eigentümerin den Kaufvertrag.