Das Ende der KIM-Verordnung

07.05.2025, 13:48
Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz KIM-V hat für die Vergabe von Wohnkrediten seit dem 1. August 2022 strenge Vorgaben festgelegt. Mit Juni 2025 läuft diese nun aus. Ein Lichtblick für viele, die in der letzten Zeit keine Chance auf einen Kredit hatten.

Endlich können viele aufatmen, die an den Hürden der strengen KIM-V bislang gescheitert sind.

Ab 1. Juli 2025 entfällt die Pflicht beim Immobilienkauf mindestens 20% Eigenkapital einzubringen. Weiters können auch wieder Kredite mit einer Laufzeit von über 35 Jahren aufgenommen werden, wodurch die monatliche Rate sinkt. Die Kreditrate dürfte dann auch wieder mehr als 40% des Haushaltseinkommens betragen.

Die Immobilienpreise sind in Österreich seit 2022 um rund 5-7% gefallen. Dieser Fakt und zudem die sinkenden Kreditzinsen sind für viele Immobiliensuche vielversprechend und ein guter Zeitpunkt sich aktuell am Markt umzuschauen. Dennoch gilt es beim Kauf auf eine gute Lage und Qualität zu achten. Die Werthaltigkeit einer Immobilie ist wesentlich für Ihr Investment.

Besonderer Bonus: Für das erste Eigentum bis 500.000 EUR entfällt noch bis Mitte 2026 die Grundbucheintragungsgebühr und die Eintragungsgebühr des Pfandrechtes, wodurch man bis zu 2,3% vom Kaufpreis sparen kann. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel zur aktuellen Gebührenbefreiung. 

Dennoch muss man davon ausgehen, dass sich kürzlich etablierte Standards bei der Vergabe von Krediten für Immobilien halten werden, allerdings ist mit mehr Flexibilität seitens der Banken zu rechnen, was die Möglichkeiten sich den Traum der Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses zu erfüllen, erheblich verbessert. 

Durch unsere guten Kontakte können wir Sie auch bei der Suche nach einer idealen Finanzierung unterstützen. Sprechen Sie uns gerne darauf an und wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer für Sie maßgeschneiderten Lösung!