Wann und wie Sie von der Gebührenbefreiung profitieren können

30.04.2025, 14:03
Vielleicht haben Sie vor einiger Zeit davon gehört: der Staat im Vorjahr eine Gebührenbefreiung für den Immobilienkauf in bestimmten Fällen gewährt. Von dieser könnten aktuell auch Sie profitieren! Wir erklären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, bis wann diese gelten und in welcher Höhe Sie damit rechnen können.

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in Österreich eine temporäre Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr in Kraft, die bis zum 30. Juni 2026 gilt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und insbesondere junge Menschen sowie Familien finanziell zu entlasten.

  • Bemessungsgrundlage: Die Gebührenbefreiung greift bis zu einem Betrag von 500.000 Euro. Für Beträge, die diesen Wert überschreiten, jedoch unter 2 Millionen Euro liegen, sind die regulären Gebühren zu entrichten. Bei Immobilienwerten über 2 Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung vollständig.
     
  • Betroffene Gebühren: Die reguläre Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht beträgt 1,1 % des Kaufpreises, während für die Eintragung eines Pfandrechts 1,2 % des Kreditbetrags anfallen. Durch die Befreiung können somit bis zu 11.500 Euro eingespart werden.
     
  • Voraussetzungen: Die Befreiung gilt ausschließlich für entgeltliche Rechtsgeschäfte, die dem dringenden Wohnbedürfnis dienen. Zudem muss die Immobilie mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden; andernfalls kann die Gebührenbefreiung nachträglich aberkannt werden.
     

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation. Sprechen Sie das Thema bei der Besichtigung einer unserer Immobilien an und wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.